Buchungsystem
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen des EDV-Service Alexander Manz für die Durchführung von Trainingsmassnahmen sowie die Vermietung von IT-Schulungsräumen
Leistungsumfang, Rechte an den Trainingsunterlagen
Wir führen die Veranstaltungen gemäß der Beschreibung im Trainingsprogramm/ Internet durch; geringfügige inhaltliche Abweichungen bleiben vorbehalten. Überlassene Dokumentationen und Trainingsunterlagen darf der Kunde nicht, auch nicht auszugsweise, vervielfältigen.
Rücktritt/ Storno
Der EDV-Service kann aus wichtigem Grund oder falls eine vom Kurstyp abhängige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, vom Vertrag zurücktreten. Wir behalten uns vor, in Abstimmung mit dem Kunden die Anmeldung auf einen anderen Termin und/oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen.
Weitergehende oder andere Ansprüche über die Rückzahlung einer gegebenenfalls im Voraus entrichteten Vergütung hinaus kann der Kunde weder bei Rücktritt noch im Falle eines vom EDV-Service Alexander Manz nicht zu vertretenden Ausfalls von Leistungen geltend machen.
Der Kunde kann bis zum Beginn der Veranstaltungen zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Ein Rücktritt seitens des Kunden ist kostenfrei, wenn er bis spätestens 14 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung erfolgt. Geht die schriftliche Rücktrittserklärung später ein, so ist vom Kunden die vereinbarte Vergütung in voller Höhe zu entrichten. Ersatzteilnehmer bei offenen Trainings werden akzeptiert.
Vergütung, Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Trainingsprogramm bzw. auf unserer Website genannten Preise. Neben den Preisen wird die jeweils gültige Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Die Rechnungsbeträge sind ohne Abzug zum ausgewiesenen Termin zur Zahlung fällig.
Haftung
In unseren Seminaren werden Unterricht und Übungen so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer die Seminarziele erreichen kann. Für den Schulungserfolg haften wir jedoch nicht.
Wir haften nicht für Schäden, die durch Viren auf kopierten Datenträgern entstehen können. Von Teilnehmern mitgebrachte Datenträger dürfen grundsätzlich nicht auf unsere Rechner aufgespielt werden. Sollte uns durch eine Zuwiderhandlung hiergegen ein Schaden entstehen, behalten wir uns die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor. Gleiches gilt auch für Störungen und Schäden, die durch den Betrieb von mitgebrachter Hardware (z.B. Notebooks) im centereigenen Netzwerk entstehen.
Bei Verlust oder Beschädigung von Datenträgermaterial umfasst die Ersatzpflicht nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten. Weitergehende als die in dieser Vereinbarung ausdrücklich genannten Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Ansprüche wegen Betriebsunterbrechung, entgangenem Gewinn, Verlust von Informationen und Daten oder Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen.
Der EDV-Service Alexander Manz garantiert für das störungsfreie Funktionieren der centereigenen Hardware und technischen Infrastruktur. Für das Funktionieren von mitgebrachter Fremd-Hardware (z.B. Notebooks) und die Kompatibilität dieser Fremd-Hardware mit der centereigenen Hardware ist jegliche Garantie und Haftung ausgeschlossen.
Die Haftung für die technische Infrastruktur und insbesondere das störungsfreie Funktionieren bei der Nutzung des Breitband-Internetanschlusses ist auf die technischen Einrichtungen des EDV-Service beschränkt. Sollte es zu Störungen oder einem Ausfall des Internets kommen, der im Einflußbereich des Internet-Dienstleisters (hier: T-Com) oder eines Dritten verursacht und zu verantworten ist, ist jegliche Haftung unsererseits ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluß begründet sich durch das Fehlen von Verursachung und Beseitigungsmöglichkeit solcher Störungen durch den EDV-Service, sowie das Vorhandensein eines allgemeinen Internet-Ausfallrisikos, welches mit der Nutzung des Internets zwangsläufig einhergeht und unvermeidbar verbunden ist.
Der EDV-Service Alexander Manz stellt seine Räumlichkeiten mit der erforderlichen Hardware und Software-Standardinstallation (Betriebssystem MS-Windows) zur Verfügung. Die Installation von kundeneigener Fremdsoftware führen wir bei Bedarf entsprechend der schriftlichen Installationsanweisung des Kunden durch. Für eine ordnungsgemäße Lizensierung dieser Software, deren Funktionieren und das Vorhandensein bestimmter Eigenschaften garantieren wir nicht und schließen jegliche Haftung aus.
Generell können Ihre Schadensersatzansprüche von uns nur bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit anerkannt werden. Unsere Haftung ist im Fall grober Fahrlässigkeit und bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die wir eine Garantie übernommen haben, auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt, der durch die verletzte Pflicht oder die Garantie verhindert werden sollte. Die vorstehend genannte Haftungsbegrenzung gilt nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Den Einwand des Mitverschuldens behalten wir uns jedoch vor.
Alle Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren im Fall der vertraglichen wie auch der außervertraglichen Haftung innerhalb eines Jahres außer in Fällen des Vorsatzes oder bei Personenschäden, nach Kenntnis der Anspruchsgrundlage. Die Verjährung tritt spätestens 2 Jahre nach Entstehung des Anspruchsgrundes ein.
Nebenabreden, Gerichtsstand
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand ist Ravensburg.